Liste verbotener Gegenstände im Start- / Zielbereich
Folgende Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen im Start-/Zielbereich des Veranstaltungsgeländes verboten:
- Waffen jeder Art, auch die Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden.
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge).
- Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen leicht zerbrechlichen Material hergestellt sind.
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben oder andere pyrotechnische Gegenstände.
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist, sowie „Doppelhalter“ (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter dem Begriff „schwer entflammbar“ fallen).
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren.
- Laser-Pointer.
- Größere Mengen von Papier und Papierrollen.
- Fahrräder
- Hunde
Hintergrundillustration: Visualisierung Bloomimages GmbH
Anzeige
Anzeige